Erstellt am 13.11.2008 um 07:09 Uhr von ridgeback
@Alice,
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Unternehmer z. T. verpflichtet, den im Betrieb mit Sicherheits- und Gesundheitsthemen befassten Personen die Teilnahme an einschlägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung betrieblicher Belange zu ermöglichen. Die Kosten für diese Veranstaltungen tragen die Unfallversicherungsträger.
Wende Dich doch an Deine zuständige BG wenn der AG sich hier querstellt.
Erstellt am 13.11.2008 um 07:55 Uhr von rolfo2
@ Alice
wer hat den Sicherheitsbeauftragten benannt?
Erstellt am 13.11.2008 um 07:58 Uhr von Alice
@rolfo
Soweit ich weis, der oberste Chef, der Kollege besitzt auch eine Urkunde darüber.
Erstellt am 13.11.2008 um 08:09 Uhr von rolfo2
Ist doch komisch, der Chef will und muss wahrscheinlich einen Sicherheitsbeauftragten, lässt ihn aber zu keinem erforderlichen Seminar, das nicht mal was kostet.
Soll der Kollege die Bestellung doch ablehnen, mal sehen, was der Chef daraus macht.
Wie soll denn der Kollege seinen Job ausüben wenn er vorher nicht geschult wurde?
Der Betriebsrat kann sich natürlich stark machen für die Entsendung zur Schulung, weil der Betrieb je nach Grösse entsprechend Sicherheitsbeauftragte haben muss, der BR ist ja auch im Arbeitsschutzausschuß vertreten.
Besprecht das doch dort, auf jeden Fall aber kannst du nicht nach § 37/6 BetrVG eine Schulung beschließen.
Erstellt am 13.11.2008 um 08:49 Uhr von ridgeback
@rolfo2,
......auf jeden Fall aber kannst du nicht nach § 37/6 BetrVG eine Schulung beschließen.
Wieso nicht???
Erstellt am 13.11.2008 um 09:09 Uhr von rolfo2
@ ridgeback
weil das keine Betriebsratsschulung ist und nach § 37 BetrVG kann nur eine Schulung für BR`s beschlossen werden die für die BR Arbeit erforderlich ist.
Dass der Sicherheitsbeauftragte zufällig auch BR ist hat damit überhaupt nichts zu tun.
Erstellt am 13.11.2008 um 09:25 Uhr von Immie
Dann schickt ihn auf ein Seminar für Arbeitsschutz;-)
Beschluss BR...und los geht es.
@rolfo
§80 BetrVG
Wie soll/kann ich über etwas wachen wenn ich keine Ahnung habe?
Erstellt am 13.11.2008 um 09:37 Uhr von ridgeback
@ all,
hier war mein Gedanke von Immi.
Davon abgesehen, hat der Betriebsrat zunächst ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ), was hier ja wohl nicht geschehen ist.
Erstellt am 13.11.2008 um 11:21 Uhr von rolfo2
@ immi
Darum gehts doch nicht, der BR kann ja von sich aus ein Arbeitsschutzseminar beschließen für BR Mitglieder nach § 37.
Der Sicherheitsbeauftragte wird aber von der BG geschult und bei der Frage von Alice gehts doch um die Schulung als Sicherheitsbeauftragter, nicht um ein Mitglied im Arbeitsschutzausschuß, wo der SiB sowieso vertreten ist.
@ ridgeback
Über die Mitbestimmung werden die wohl hinweggesehen haben weil ja ein BR Sicherheitsbeauftragter wird.
Erstellt am 13.11.2008 um 11:36 Uhr von Immie
@rolfo2
Ich verstehe dein Problem nicht.
Da ist ein Sicherheitsbeauftragter, der auch noch BRM ist.
1. Er sollte dem Chef sagen das er das ohne Schulung nicht macht, und die Schulung schriftlich einfordern.
2. die Schulung bei der BG kostet nichts
3. Wenn der Chef das nicht will, kostet es halt was und der Sicherheitsbeauftragter ist als BRM trotzdem weg.
4. Ist aber offiziell als Sicherheitsbeauftragter immer noch nicht geschult.
5. Kann aber mit dem Wissen aus der Schulung dem Chef die Hölle heiss zu machen.
6. Muss zu guter Letzt doch als Sicherheitsbeauftragter geschult werden und ist noch mal weg.
Kann auch Spass machen.
Und so schliesst sich der Kreis.
Erstellt am 13.11.2008 um 17:55 Uhr von DonJohnson
@ Immi
Solche Gedanken mag ich - die sind echt klasse und funktionieren sogar. Wenn der AG es nciht anders will... ist ja sein Geld...
Erstellt am 13.11.2008 um 18:01 Uhr von DonJohnson
@ all
Wenn ich fies bin, behaupte ich als Gremium, dass es sich hierbei um eine verbotene Umlage handelt §41 BetrVG (weil BR so lange mit BR Arbeit beschäftigt ist, kann er nciht auch noch für andere Schulungen freigestellt werden, dass is zu teuer...) Ich weiß, extrem gewagt aber ncoh gewagter wäre doch die Behinderung von BR Mitgliedern nach 119 BetrVG. Immerhin sugeriert der AG damit, dass das BRM sene Arbeit als Sicherheitsbeauftragten nciht richtig nachkommen kann weil er zu viel BR arbeit macht und die BR Arbeit zu beschneiden ist eindeutig eine Behinderung. Immerhin muß er doch Seminare besuchen als Sicherheitsbeauftragter...