Erstellt am 12.11.2008 um 20:23 Uhr von DonJohnson
Die Frage ist denke ich nciht wirklich gut formuliert. Wenn Uneinigkeigkeit bei einer Sache die der Mitbestimmung des BR unterliegt einberufen. Das heißt, dass ihr dort also erstmal keinen Anwalt nehmen könnt. Wenn also Verhandlungen bezüglich mitbestimmungsrechtlicher Belange nciht weiter gehen und der AG auf stur stellt (oder ihr) können beide Seiten die Verhandlungen als gescheitert erklären und somit das Einigungsstellenverfahren einleiten. Sollte Unstimmigkeit über Anzahl der Beisitzer oder des Vorsitzenden bestehen, würde dann das Arbeitsgericht dieses festlegen. Lese dazu bitte §76 BetrVG nebst Kommentare. Vielleicht würde es uns hier helfen nähere nfos zu bekommen.
Erstellt am 12.11.2008 um 21:13 Uhr von carrie
@kid
Ich habe mir mal sagen lassen, dass es nicht gut ist, eine ständige Einigungsstelle zu errichten. Lieber jedes Mal neu zusammensetzen.
Erstellt am 12.11.2008 um 21:21 Uhr von Der alte Heini
kid
Wie teuer eine Einigungsstelle wird, entscheidet sich mit der Besetzung.
Wird die Einigungsstelle ordentlich besetzt, z.B. auf jeder Seite zusätzlich mit einem Fachjuristen als Beisitzer, eventuell noch Sachverständige als Berater und einem Arbeitsrichter als Vorsitzender, dürfte eine Einigungsstelle recht teuer werden.
Viele AG scheuen die Einigungsstelle wegen der Kosten.
Ist die Einigungsstelle auf der AG Seite mit 3 Beisitzer aus dem Unternehmen und drei Beisitzer aus dem BR besetzt und der Dorfpfarrer ist der Einigungsstellenvorsitzende, dürften die so entstehenden Kosten sehr gering sein.