Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Überstundenvergütung. Folgende Situation: Die MA einer Fachabteilung sind aufgrund hohen Arbeitsaufkommen gebeten worden "freiwillige Überstunden" zu leisten. Die meisten haben sich dazu bereit erklärt. Wir unterliegen einem TV, der auch eine Öffnungklausel zur Arbeitszeit zuläßt und der AG hat auch Gebrauch davon gemacht, d.h. wir haben eine BV "Rahmenarbeitszeit" und beinhaltet kurz gesagt, das wir alle ein Arbeitszeitkonto haben und unsere Rahmenarbeitszeit von 6.30 h bis 18.30 h geht. In dieser Zeit gibt es keine Mehrarbeitsvergütung.
Allerdings ist es jetzt so, dass einige MA lieber eine Stunde länger im Betrieb bleiben, andere lieber Samstags kommen. Und die, die Samstags kommen, erhalten natürlich einen Überstundenzuschlag, die anderen sollen leer ausgehen.
Ist das so rechtens? Auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung?

Gruß
Wolke