Erstellt am 11.11.2008 um 13:01 Uhr von pit47
Hallo gizmo,
bei dieser MA-Schulung hat der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Arbeitszeitverlängerung) mitzubestimmen. Der BR kann mit dem AG über einen anderen Termin verhandeln u.s.w.
Wenn der BR dem Termin am Samstag nach 18:00 Uhr zugestimmt hat, müssen die MA an diesen Termin teilnehmen.
Erstellt am 11.11.2008 um 14:05 Uhr von gizmo
Und wenn der BR überhaupt nicht informiert wurde sondern dies auch nur vom schwarzen Brett erfuhr. Können wir verlangen das diese Versammlung nicht zustande kommt oder nur auf friewilliger basis stattfindet.
Erstellt am 11.11.2008 um 14:23 Uhr von Waschbär
@gizmo,
stichwort Überstunden und Arbeitzeit.Da es Fortbilungen sind ... da seit ihr doch auch mit im Boot.(§ 96 BetrVG Förderung der Berufsbildung
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30. Juni 2008)
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebs zu beraten. Hierzu kann der Betriebsrat Vorschläge machen.
(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird. Sie haben dabei auch die Belange älterer Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigter und von Arbeitnehmern mit Familienpflichten zu berücksichtigen.
Darüber fangen wir die Fobis auch immer ein und parallel dazu natürlich auch anfang und ende der Veranstalltung.
Erstellt am 11.11.2008 um 15:26 Uhr von DonJohnson
Ich bin da eher pits Meinung. Sicherlich hat Waschbär recht was die Fortbildung angeht, aber dennoch wenn sowas am Ende der normalen Arbeitszeit stattfindet ist es eine Arbeitszeitverlängerung. Ihr seid also in beiden §§ mit im Boot. In meinen Augen ist der 87er aber stärker, da ihr dem AG mitteilen könnt, dass die Festlegung des Termins mitbestimmungspflichtig ist. Das solltet ihr dem AG auch schnellstens miteilen. Dann könnt ihr im Gespräch mit dem AG auch den 96er anbringen und ihm mitteilen dass ihr demnächst aufgrund 96 das wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu der ja beide Seiten verpflichtet sind, solche Veranstaltungen doch demnächst gemeinsam geplant werden sollten.
Wenn man was ab lehnt ist es besser immer mit Gründen zu kommen, also was ist euer Grund die Veranstaltung zu kippen? wenn keine Einigung zustanden kommt, müßte in dem Fall die Einigungsstelle entscheiden. Grundsätzlich reicht es natürlich für euch u sagen, dass allein wegen der fehlenden Zustimmung des BR betreff der Überstunden, diese auf keinen Fall gemacht werden dürfen usw. Was ihr genau machen solltet, könnt nur ihr entscheiden. Es hängt ja auch immer vom AG ab. Vielleicht hat er das tatsächlich nur vergessen - oder weiß es nicht besser ;-) ich würde in so einer Situation ihn mal auf seinen Fehler hinweisen. RN dafür aus dem Kommentar heraus suchen die für euch dann zur Argumentation hilfreich sind (sollte es ein unwissender AG sein). Nur zu sagen wo es steht, das wird der euch vermutlich eh nciht abnehmen sondern auf sein Direktionsrecht pochen - so versuchen sie es meistens...
Viel Erfolg
Erstellt am 12.11.2008 um 08:13 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
Ich Verstehe die AG veranstalltung so das sie nicht NUR zum Ende der AZ ist sondern darüber hinnaus .
Wie gesagt ich spreche aus der Praxis.
Erstellt am 12.11.2008 um 16:19 Uhr von DonJohnson
@waschbär
So habe ich es auch verstanden - frei nach dem Motto: "dann bleibt ihr länger wir machen da noch ne Einführung in..." Für mich ist das eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit! § 87 Abs 1 Satz 3.
Erstellt am 14.11.2008 um 10:24 Uhr von Waschbär
@Don Johnson,
wie wäre es mit überstunden ? .-))) Die muss der BR ja vorher genemigen .-)))
Der 96, ist natür auf Zukunft gerichtet, die Veranstalltung ist eh nicht mehr zu Bremsen und ich glaube nicht das das Arbeitsgericht dem BR zu sagt das es die veranstalltung untersag .-(
Deshalb > Thema beim Monats Gespräch natürlich bekommt der AG noch schriftlich das die Veranstalltung nicht so hätte sein dürfen .Aber der BR ist ja um eine Friedlicheschlichtung bemüht .-)
Hätte nun aber mal etwas auf Zukunft .-)))
Oh wenn euer Handels Ag grade angeschrieben wird !
zusatz: absofort gibt es nicht nur eine Hundebar sondern auch einen Wellnissbereich für Waschbären !