Erstellt am 11.11.2008 um 09:56 Uhr von Konrad
Hallo
Da leider schriftlich nichts dokumentiert wurde, ist die Sache schwierig zu belegen,
auch für den AG ! Der Sachgrund „Leitung“ fällt weg. Allerdings wird AG belegen müssen
dass die Lohnerhöhung an die Funktion „Leitung“ kausal gekoppelt wurde, kann AG das nicht, ist eine Lohnkürzung ohne belegbaren Sachgrund unzulässig.
Ob das so „in Ordnung“ ist steht auf einem anderen Blatt, normalerweise werden einzelvertraglich Übergangsfristen bei Wegfall der Funktion zur Anpassung vereinbart,
bzw. bedarf einer Änderskündigung