Erstellt am 15.01.2020 um 16:55 Uhr von Pjöööng
Was meinst Du mit "Ich strenge an, den horizontalen Vergleich zu machen."?
Wenn Du eine Änderungskündigung unter Vorbehalt annimmst und klagst, dann wird das Arbeitsgericht entweder entscheiden dass die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt war, dann bleibst Du auf Deiner neuen Stelle, oder dass sie sozial ungerechtfertigt war, dann wird die Vertragsänderung rückgängig gemacht und Du bist wieder auf Deiner alten Arbeitsstelle. Da diese ja weggefallen ist, steht der Arbeitgeber dann wieder vor dem Problem was er mit Dir machen soll. Das hat aber nichts mehr mit der Klage zu tun.
Erstellt am 15.01.2020 um 17:08 Uhr von celestro
"die befristete einnehmen müssen" heißt ja nicht automatisch, dass Du dann gehst. Denn Du hast ja denke ich mal einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei der Kollegin dürfte wohl auch eher der Vertrag befristet sein und nicht die Stelle als solche.