Erstellt am 10.11.2008 um 16:44 Uhr von Rapper22
Hallo Pusteblume,
die Kosten, die für die Arbeit des BR anfallen, dürfen vom AG nicht von den allgemeinen Schulungs- und Fortbildungskosten abgezweigt oder gegengerechnet werden. Steht auch so im BetrVG (Fitting).
Auch der Abbau von Personal mit Begründung der Kosten für den BR ist unzulässig. In der Sache ist es natürlich Schwierig dem AG nachzuweisen, ob er jemanden aus diesem Grund entlassen hat oder will.
MfG
Rapper22
Erstellt am 10.11.2008 um 16:49 Uhr von DonJohnson
ja genau, oder siehe einfach mal ins BetrVG §41 "Umlageverbot" in der Kommentierung findest du noch mehr Infos.
Erstellt am 10.11.2008 um 20:10 Uhr von nicoline
Hallo Löwenzahn,
*Woher nimmt der AG das Geld für die BR-Kosten?*
Aus der Portokasse, von seinen Gewinnen, von seinem Schweizer Konto????????? Der AG hat die Kosten zu bezahlen, woher er das Geld nimmt, muß den BR nicht wirklich interessieren, es sind Betriebskosten. Fragt ihr auch, woher er das Geld für seinen evtl. vorhandenen Dienstwagen oder seine Sekretärin nimmt?!?!?!
*Kann er deswegen Personal abbauen oder Fortbildungen streichen?*
der AG kann so ziemlich tun was er will, er sollte es nur tunlichst vermeiden, dieses mit den Kosten für den BR zu begründen. Warum: siehe unter dieser Überschrift:
Hilfe - Behinderung der BR-Arbeit weil Arbeitgeber einer MA gesagt hat, dass Ihre Stelle gekürzt werden müsste da der BR Kosten verursachen würde und die müssten schließlich irgendwo wieder eingespart werden?
Erstellt am 10.11.2008 um 20:52 Uhr von DonJohnson
Und das meiste ist unter das Umlageverbot abgedeckt, oder Nicoline?