Erstellt am 09.11.2008 um 19:22 Uhr von ridgeback
@Pi-body,
guckst Du hier: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews06477.html
Erstellt am 09.11.2008 um 19:22 Uhr von Lotte
Pi-body,
schau mal ins BetrVG unter § 78a, da findest Du die Antwort auf Deine Frage.
Erstellt am 09.11.2008 um 19:53 Uhr von Pi-body
also ich habe noch eine Weile in diesem Forum gestöbert; die einen sagen so, die anderen so?!
Wie ist es, wenn man erst 1 oder 2 Jahre nach der "Amtszeit" als JAVi auslernt?
IdR werden bei uns die meisten der Azubis, wenn nicht gar alle, übernommen. Angenommen, es würden nur 2 übernommen werden, sind das dann auch die 2 JAVis?
Insgesamt haben wir 7 Azubis pro Lj.
Erstellt am 09.11.2008 um 21:35 Uhr von Immie
@Pi-body
...sind das dann auch die 2 JAVis?...
Also, 3x7=21
Das macht dann 3 JAV.
Erstellt am 10.11.2008 um 12:02 Uhr von Angi1
Hallo Pi-body,
gemäß § 78a Abs. 3 gilt die Regelung auch wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Amtszeit der JAV endet.
mfG
Angi1