Hallo Forum Team,
wir haben einen gemeinsamen BR für 2 Betriebe die nicht ganz 100 km auseinander liegen. Bisher sind wir mit dem eigenen PKW gefahren. Auch hier gab es schon erhebliche Ansammlungen von Fahrgeldern, bis die G.L. die Reisekosten bezahlte. Oft erst mit Hilfe des Gerichtes. Nun hat die G.L. kurzerhand per EDIKT eine Reisekostenregelung ausgehängt, in der es heisst, dass für Dienstfahrten zwischen den beiden Werken nur noch die den öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen seien.
Dadurch fehlt dem BR-Mitglied jeden Tag, an dem es für die BR-Tätigkeit(Sitzungen u.ä.)reisen muss 2,5-3,5 Stunden für seine BR-Tätigkeit.
Im BetrVG heisst es, w...... wenn eine Reisekostenregelung aushängt, dann hat auch der BR sich daran zu halten.
Er hätte auch schreiben können, dass der BR dann zu Fuß gehen soll.
SO KANN DASS DOCH NICHT AUSGELEGT WERDEN!
Das grenzt für mich an Behinderung BR-Arbeit.
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Wie kann ich die G.L. dazu zwingen, eine BV (einigungsstellenfähig ) mit dem BR zu erarbeiten.