Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage und bitte Euch um Antwort:

In unserem Betrieb wurden für jeden jeden einzelnen Mitarbeiter ein "persönliches Laufwerk" eingerichtet.
Bei den "persönlichen Laufwerken" handelt es sich um elektronische Speicherplätze, welche für jeden einzelnen Mitarbeiter eingerichtet wurden und zu welchem lediglich der jeweils Betroffene zugriffsberechtigt ist.
Hier sollten allerdings nur Unterlagen, persönliche Dokumente zur täglichen Arbeit, etc. ( keine privaten Sachen ) gespeichert werden.

Wir als BR vermuten nun, dass Teamleiter in diesen "persönlichen Laufwerken" personenbezogene Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle gespeichert haben.

In der Vergangenheit kam es mehrmals zu Verstössen gegen das BDSG, es wurden auf Laufwerken personenbezogene Daten ohne Wissen des jeweils Betroffenen gespeichert und teilweise arbetisrechtliche Konsequenzen ( Ermahnung, Abmahnung, Kündigung ) gezogen, welche auf diese Erkenntnisse zurück griffen.

Nun meine Frage:
- Haben wir als Betriebsrat das Recht, die "persönlichen Laufwerke" der Teamleiter zu kontrollieren?
- Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?

Danke für Eure Bemühungen