Hallo
Ich BR in einem Unternehmen und möchte wissen ob ich den AG bei einem Warnstreik der IGM unterrichten muss über den Zeitpunkt des Streik.

das ist die Mail vom AG
mit einem gewissen Grad der Enttäuschung mussten wir gestern leider die Erfahrung machen, dass die IG Metall zu einem 3,5 stündigen Warnstreik aufgerufen hat.

In der Zeit, in denen ..... und ....... als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des BR tätig war, haben wir uns rechtzeitig über geplante Arbeitskampfmaßnahmen der IG Metall einschließlich der genauen Maßnahme sowie Zeitrahmen verständigt und bei Bedarf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung wichtiger Betriebseinrichtungen getroffen.
Wir würden es begrüßen, wenn wir auch mit dem neuen BR eine ähnliche Zusammenarbeit pflegen können, anderenfalls werden wir uns alternative Maßnahmen zur Abwehr von negativen Einflüssen durch ungeplante Arbeitsniederlegungen überlegen müssen.

Kann er etwas gegen den BR unternehmen ????