Unsere Seminarempfehlung
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Juergen,
Ihr habt beide Recht. Der schwerbehinderte MA braucht, wenn er sich von Mehrarbeit befreien lässt nicht mehr als 8h/Tag und 48h/Woche arbeiten. Hat er im AV eine 5-Tage Woche verankert ist man aber bei 40h/Woche. Wobei auch der schwerbehinderte MA dann mal zum Einspringen herangezogen werden kann, aber nur bis zu 48h/Woche.
Leider gibt das SGB IX mit § 124 kaum etwas her. Eher fündig wirst Du im neuen Ratgeber der Integrationsämter, den es auch online gibt, Zu Mehrarbeit hier:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-218/i.html
Ihr habt beide Recht. Der schwerbehinderte MA braucht, wenn er sich von Mehrarbeit befreien lässt nicht mehr als 8h/Tag und 48h/Woche arbeiten. Hat er im AV eine 5-Tage Woche verankert ist man aber bei 40h/Woche. Wobei auch der schwerbehinderte MA dann mal zum Einspringen herangezogen werden kann, aber nur bis zu 48h/Woche.
Leider gibt das SGB IX mit § 124 kaum etwas her. Eher fündig wirst Du im neuen Ratgeber der Integrationsämter, den es auch online gibt, Zu Mehrarbeit hier:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-218/i.html