Erstellt am 04.11.2008 um 22:06 Uhr von wölfchen
. . . ob Einigungsstelle oder Arbeitsgericht, das kommt auf den Streitgegenstand an. Eigentlich ist im BetrvG am Ende eines jeden Paragrafen genau festgelegt, ob eine Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht zuständig ist. Es gibt also kaum Wahlmöglichkeiten. Der Weg zum Anwalt ist auf jeden Fall richtig, denn auch in der Einigungsstelle ist es für den BR wichtig, einen Anwalt seiner Wahl als Beisitzer zu haben. Und der kann Euch auch für das Procedere eine Einigungsstelle beraten und anleiten, denn schon die Auswahl des Vorsitzenden bietet genug Konfliktpotential und wenn da schon was vermasselt wird, dann könnt Ihr die ganze Geschichte gleich knicken.
Abgesehen davon ist es in fast jedem Fall besser, sich einvernehmlich zu einigen, als durch einen Richterspruch, denn eine Einigung kann helfen, die Fronten nicht verhärten zu lassen :-)
Erstellt am 04.11.2008 um 22:09 Uhr von wölfchen
P.S.: Den Anwalt muss der Arbeitgeber bezahlen. Voraussetzung dafür ist eine ordentliche Einladung zur BR- Sitzung mit genauer Tagesordnung und eine Beschlussfassung. Wenn Ihr einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht auftreiben könnt, der wird Euch in der Regel auch im Vorfeld schon beraten, wie konkret der Beschluss lauten muss, damit er seine Kohle dann auch bekommt. . .
Erstellt am 05.11.2008 um 10:54 Uhr von BR-Hexe
Hallo Kid,
wäre mal interessant zu erfahren worum es im Einzelnen geht.
Wenn der AG eine Einigungsstelle will scheint er sich ja sicher zu sein, das der Richter für sie entscheiden wird.
Gruss
BR-Hexe