Erstellt am 04.11.2008 um 17:00 Uhr von Mona-Lisa
@Citrusfrucht Agent,
wenn ihr eine BV über Abfindungen abgeschlossen habt, ist die für dich genauso gültig wie für jeden anderen Kollegen auch. Dein Amt hat damit nicht's zu tun!
Auf keinen Fall annehmen! Mit dem Hinweis auf die BV zurück an den AG!
Erstellt am 04.11.2008 um 17:03 Uhr von Agent Orange
aber :-)
was ist, wenn ich den AV annehmen wöllte - solange er gem. BV lautet?
Aus persönlichen Gründen wäre das Angebot für mich interessant, aber halt nur wenn die BV eingehalte würde. Wie verhält es sich da? Kann ich den AG zwingen den AV nachzubessern, da er ja gegen eine bestehende BV verstösst!
Erstellt am 04.11.2008 um 17:12 Uhr von Lotte
Agent Orange,
wenn die BV eindeutig auf Dich anzuwenden ist, dann ist sie anzuwenden und Du solltest genau das tun, was Mona geschrieben hat mit der Bitte, einen Aufl.V gemäß BV zu erstellen.
Wenn dies nicht geschieht hast Du eventuell die Möglichkeit, zu klagen. Das hängt von der BV ab.