Erstellt am 04.11.2008 um 10:10 Uhr von galaxy
@appletree
gibt es eine BV bezüglich der Dienstpläne bei euch im Haus, oder wird jeder Dienstplan der einzelnen Stationen bei euch vorgelegt und dann genehmigt?
Wenn ihr jeden Dienstplan einzeln genehmigt und ihr als BR den euch vorliegenden Oktoberplan so genehmigt habt, dann ist er gültig für BEIDE Seiten, also AG und AN.
Frag doch mal die StLtg. der betreffenden Station, warum Sie den DP geändert hat, Anordnung von der PDL, eigenmächtig ????
Und dann fragt ihr als BR den AG, wie es zu der Änderung kommt und dann bin ich mal auf die Antwort gespannt...
Erstellt am 04.11.2008 um 10:37 Uhr von appletree
@galaxy
Ja da ist unser nächstes kleines Problem. Wir haben den DP Oktober nicht genehmigt, weil die meisten MA über ihrem Arbeitszeitkonto lagen. Von der PDL bekamen wir ein Antwortschreiben zurück, in dem stand, das sie den DP trotzdem so freigibt, da ihrer Meinung nach das alles seine richtigkeit hat und sie gegen nichts verstossen haben und sie schließlich das letzte Wort hat.
appletree
Erstellt am 04.11.2008 um 10:55 Uhr von galaxy
@appletree
Wenn die PDL meint, daß alles seine richtigkeit hat, dann habt ihr hoffentlich darauf geschaut, dass alle MA "auf soll geplant" worden sind, denn ohne eure Zustimmung kann die PDL ja keine Überstunden anordnen, oder? Hat sie dennoch "über soll" geplant oder eigenmächtig Überstunden angeordnet, dann seid ihr wieder am Zug. Fasst einen dementsprechenden Beschluss in der nächsten BR-Sitzung, oder macht sogar extra deswegen eine BR-Sitzung mit Beschlussfassung zur Beauftragung eines Anwaltes und lasst den Sachverhalt klären. Das freut jeden AG ungemein und dann kann ja mal die PDL eurem AG erklären, warum es soweit gekommen ist.
Wir haben dass mal so durchgezogen,(in einem anderen Sachverhalt mit Verstößen gegen das Arbzg bezüglich nicht eingehaltener Pausen in der Pflege) hat für viel Wirbel gesorgt und seitdem sind unsere PBLer voll kooperativ gegenüber dem BR.
Man muss es nur auch durchziehen, notfalls, meistens reicht die Androhung......
Erstellt am 05.11.2008 um 13:46 Uhr von RAKO
Auf die Geschichte mit der "befristeten Arbeitszeitverlängerung" habt ihr als BR keinen Zugriff. Das ist Vertragsrecht zwischen AG und AN. Wenn die Befristung abgelaufen ist und eine der beiden Seiten nicht mehr verlängern will ist Ende und Aus.
Länger Arbeiten -> Mehrarbeit, wo ist das Problem ?
Was das weitere angeht, stellt sich mir erst mal die Frage ob ihr unter das BetrVG fallt oder unter das PersVG. Mit PersVG kenn ich mich nicht aus, aber was das BetrVG angeht:
Der BR ist auch bei der Aufstellung von Dienstplänen mitbestimmungspflichtig nach §87 (1) Nr. 2. BetrVG (Beginn und Ende der Arbeitszeit, sowie Verteilung auf die einzelnen Werktage). Ohne Euer OK ist der DP wertlos. Nix von wegen - AG hat das letzte Wort - vielmehr: der BR hat das letzte Wort (wenn er den Mund aufmacht)!. Allerdings nützt Euch das jetzt nichts mehr: Ohne DP seid ihr wohl kaum handlungsfähig, also ist der AG ja zur Auferhaltung des Betriebes gezwungen einen (seinen) DP als Gottgegeben anzunehmen wenn der Termin da ist. Und die Zeit zurückdrehen geht ja auch nicht.
Ihr habt ein Initiativrecht (§87) - in diesem Falle IMHO sogar die Initiativpflicht! Wenn ihr den DP abgelehnt habt könnt ihr Euch nicht einfach zurücklehnen und auf das weitere Warten - was dann passiert macht ihr gerade durch! Also lehnt nicht einfach ab, sondern denkt über Euren Wunsch-DP nach und legt Eure Änderungsvorstellungen zusammen mit der Ablehnung dem AG vor -> wenn es nicht zu einer Einigung kommt -> Einigungsstelle!!!!!!!