@Tina 22364
ich weiß ja nicht, ob Du Dir das Entgeltfortzahlungsgestz angeschaut hast, wenn nicht versuche ich mal, Dir zu erklären, warum Du Dich entspannt zurücklehnen kannst:
§ 5 Entgelt Fortzahlungs Gesetz: Anzeige- und Nachweispflichten
(1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Unverzüglich bedeutet, sowie Dein Arzt Dich krankgeschrieben hat, teilst Du dieses dem AG mit.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
In diesem Satz ist nicht mal von einem Zeitraum die Rede. Selbst wenn man auch hier von unverzüglich ausgeht, gilt: sowie Dein Arzt Dich krankgeschrieben hat, teilst Du dieses dem AG mit. Der AG ist nicht befugt, Dir vorzuschreiben, wann Du zum Arzt gehen mußt. Wenn Du also bis einschließlich Freitag krankgeschrieben bist, reicht es, wenn Du am Freitag die Folgebescheinigung abgibst.
In einer Abmahnung beanstandet der AG pflichtwidriges Verhalten und droht im Wiederholungsfalle arbeitsrechtliche Konsequenzen, nämlich die Kündigung, an. Da Du Dich aber nicht pflichtwidrig verhalten hast, würde er mit der Kündigung mit ziemlicher Sicherheit nicht durchkommen. Somit ist die Abmahnung das Papier nicht wert, auf der sie steht.
Also, entpannt zurücklehnen und zum Schluß die Beantwortung Deiner Frage:*ist das alles rechtlich????*
NEIN!
PS: Wenn Du eine ganz Nette bist, kannst Du natürlich am Donnerstag anrufen und mitteilen: ich weiß nicht, ob ich am Montag wiederkomme, ich gehe morgen noch einmal zum Arzt. Danach melde ich mich wieder.
Oder am Donnerstag anrufen und sagen, ich komme am Montag wieder, damit besser geplant werden kann, aber wie gesagt, nur wenn Du eine ganz Nette bist ;-))