Im Fertigungsbereich der Pumen/Pressenfertigung fordert der Leiter der Fertigung in kurzen Abständen die MA auf alle Werkzeugkästen und Schubläden zu öffnen. Die Kollegen haben einen Schubladen für persönlichen Wertsachen, (Schlüssel und Kleingeld) dieser wird jedoch von den Kollegen zugesperrt. Auch der muss geöffnet werden. Welche Rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Greift hier der §87 BetrVG?
Sollten wir darüber eine BV abschließen?
Vielen Dank für die Mithilfe.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten