Hallo, unser Betriebsrat besteht nur noch aus 4 Personen, eigendlich müssen es 9 Personen sein und 3 zum Nachrücken ( über 250 Mitarbeiter ) Service GmbH. Unser Betriebsrat fungirt seid 1 Jahr schon so.
Meien Frage: Wann müssen neue Wahlen statt finden, und in welchem Zeitraum muß das geschehen. Wahlen sind zum November/ Dezember 2008 angedacht, aber bis jetzt ist noch nichts in Vorbereitung. Ist das so Ok!
Und darf eine MAV Vorsitzende zwei Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber haben um sich zur Wahe aufstellen zu lassen.
Ist das alles Rechtens