Erstellt am 25.10.2008 um 19:41 Uhr von ridgeback
@hilfesuchende,
das Bundesarbeitsgericht hat einen Katalog aufgestellt, an Hand dessen festgestellt wird, ob ein Selbstständiger nur - Scheinselbstständiger - und damit als Arbeitnehmer zu behandeln ist oder tatsächlich als Selbstständiger arbeitet. Ausgangspunkt für die Beurteilung ist dabei der § 84 HGB, der die Abgrenzung des kaufmännischen Angestellten vom selbstständigen Handelsvertreter regelt. Danach ist selbstständig, - wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann - . Die ständige Rechtsprechung des BAG erweitert diesen Begriff und geht davon aus, dass Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Nicht die vertragliche, theoretische Benennung im Vertrag ist entscheidend, sondern die tatsächliche Durchführung.
Für das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit spricht:
•Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber, und zwar in zeitlicher und fachlicher wie in örtlicher Hinsicht,
•Eingliederung in den Betrieb des Auftrag-/Arbeitgebers,
•Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf,
•keine Unternehmerinitiative, kein Unternehmerrisiko,
•festes Entgelt,
•Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung,
•Leistungserbringung in eigener Person, keine Delegationsmöglichkeit an andere Personen,
•Arbeitsumfang wird von anderen bestimmt.
Erstellt am 26.10.2008 um 10:08 Uhr von peanuts
"Liegt hier nicht ein Fall der Scheinselbständigkeit vor?"
Ich frage mich grad, was Ihr mit der Information anstellen wollt, wenn sich z.B. eine Scheinselbständigkeit bestätigen sollte bzw. warum stellst Du die Frage?
Erstellt am 26.10.2008 um 12:55 Uhr von hilfesuchende
Hallo Peanuts,
was geschieht wenn rauskommt, dass der BR diese Konstellation vermutet, aber dem Hinweis nicht nachgeht.
Es herrscht auch Unmut bei den Mitarbeitern die sich fragen, darf mir diese Person Anweisungen geben, wenn sie doch gar nicht angestellt ist. Ist es verdeckt jemand,
der die Mitarbeiteranzahl reduzieren soll?