Unser Arbeitgeber nimmt trotz Zustimmungsverweigerung des BR, die Personelle Massnahme vor.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich informiere Sie hiermit, dass Frau Dr. am Montag, 27.10.2008 ihren Dienst beginnen wird. Sie haben die Zustimmungsanfrage mit den dazu gehörenden Unterlagen am 22.10.2008 erhalten. Darauf nehme ich Bezug. Trotz der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates führen wir die Einstellung aus dringenden betrieblichen Gründen als vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG durch. Sachlicher Grund dafür ist insbesondere, dass die Arztstellen in der Chirurgie momentan nicht vollständig besetzt sind. Zur Aufrechterhaltung einer unserer Zielsetzung entsprechenden optimalen Patientenversorgung und um Überlastung der anderen Ärzte in der Chirurgie zu vermeiden, ist diese Maßnahme auch dringend erforderlich. Frau Dr. habe ich gestern Abend über die Sach- und Rechtslage aufgeklärt. Sie hat daraufhin heute den Dienstbeginn zum 27.10.2008 zugesagt.

Nun die Frage.
Kann der Betriebsausschuß, welcher laut Geschäftsordnung des BR die Einstweilige Unterlassung der Personellen Maßnahme eigenständig beantragen, oder ist dahingehend wieder ein Beschluß des Betriebsratsgremium notwendig?