Ein AN wird zu einem Gespräch zitiert, ohne dass der AG sagen worum es geht. Der AN wird sich auf BetrVG §82 Abs.2 berufen und ein BRM mit in das Gespräch nehmen.

Fällt euch ein Trick ein, den der AG anwenden könnte um BetrVG §82 Abs.2 zu umgehen? Wir wollen auf alles vorbereitet sein.