Hallöchen,

ich bin AN, nicht im BR, brauche aber ganz dringend Ratschläge die BR-Tätigkeiten betreffen!
Wir sind ein Betrieb von ca. 80 MA`s und haben einen 6-köpfigen BR.
Dieser trifft sich jede Woche einmal für 1-2 Stunden.
Uns AN ist rein gar nichts von der Tätigkeit bekannt.
Jetzt haben wir aber folgende Probleme:

Darf ein GF eine Betriebsvereinbarung weiterführen, die die notwendige Zustimmung der AN nicht erreicht hat?
> aufgrund desolater finanzieller Lage sollten die AN auf Sonderentgelte verzichten, es sollten neue Haustarife
angelehnt an den TVÖD entstehen, so ein Teil der neuen Betriebsvereinbarung.
Wir gehen zu 100% davon aus, dass dem BR bekannt ist, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde. Hierfür spricht unter anderem, dass BRM mehrfach darauf angesprochen wurden, aber sich nicht, bzw. vage äußern ( z. B. wird schon alles seine Richtigkeit haben oder Gewerkschaft hat noch keine Zeit gehabt....)
Die Zustimmung wurde vor MONATEN nicht erreicht - wir erfahren das aber erst jetzt so ganz nebenbei. Hat die GF während eines Gespräches nebenbei fallen lassen.
Was jetzt?
Gilt die alte Vereinbarung noch? Stehen uns die Sonderentgelte zu?
Wir hatten ( oder haben noch?) Tarifverträge angelehnt an den BAT.
Das Beispiel zeigt auch die Arbeit unseres BR. Wir wollen Neuwahlen. Würde solch eine Tatsache reichen, um beim Arbeitsgericht die Auflösung gemäß § 23 BetrVG zu veranlassen?

Versteht mich nicht falsch, wir wollen alle unsere Arbeitsplätze nicht gefährden, aber es muss doch im richtigen Rahmen bleiben, ehrlich zugehen, oder?

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Ratschläge!