Erstellt am 22.10.2008 um 08:48 Uhr von pit47
Hallo martha,
im Arbeitszeitgesetz §§ 6,7 und §§ 9-13 oder auch im zuständigen Tarifvertrag.
Erstellt am 22.10.2008 um 08:58 Uhr von wölfchen
Hallo martha,
mir ist auch erinnerlich, mal gelesen zu haben, dass es so was wie feststehende freie Tage gibt. Z.B. einen Teilzeitarbeiter, der grundsätzlich und regelmäßig Montag, Mittwoch und Freitag in der Firma eingesetzt ist - wenn bei dem am Donnerstag ein Feiertag ist, dass ist eben Feiertag und freier Tag.
Anders ein Schichtarbeiter in Vollzeit - wenn bei dem die Zeit für den Ausgleich geleisteter Sonntagsarbeit auf den nächsten Samstag fallen würde und das wäre just ein Feiertag, das ist dann nicht möglich, da der Ersatzruhetag auf einen Werktag fallen muss. Dazu das BAG:
"Ein Ersatzruhetag kann gem. § 11 Abs. 3 ArbZG auch an einem ohnehin
arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig arbeitsfreien sonstigen Werktag
gewährt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden."
BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00
Leider habe ich trotz intensiven Suchens die andere Stelle, wo ich die Weisheit her habe, nicht mehr finden können (stammt vielleicht noch aus der Zeit, als ich noch computerlos alles schriftlich fixieren musste :-))