Erstellt am 20.10.2008 um 12:53 Uhr von Angi1
Hallo BR in Not,
zuerst müsst Ihr gemäß § 87 Abs. 1 P. 3 eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit mit dem AG abschließen.
Diese sollte folgende Punkte enthalten. 1. Gründe für Einführung von Kurzarbeit 2. Beginn und Dauer 3. Betroffene Arbeitnehmer 4.Umfang und Lage der Kurzarbeit 5.Anzeige beim AA 6. Mitteilungspflicht der Geschäftsleitung - Zusammenarbeit mit AA 7. Zahlung des Kurzarbeitergeldes 8. Resturlaub 9. Schlussbestimmungen
Kurzarbeit kann für ganze Betriebe oder aber für einzelne Abteilungen angemeldet werden. Es müssen immer mindestens 1/3 der jeweiligen AN (entweder Betrieb oder Abteilung) 10% Kurz arbeiten. Fehlt nur 1 Person wird kein Kurzarbeitsgeld von der Agentur für Arbeit bezahlt.
Bei eurem zuständigen AA bekommt Ihr Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
MfG
Angi1
Erstellt am 20.10.2008 um 13:00 Uhr von Putzer
Hallo BR-in Not,
kurzer hinweiss, gib bei Google-Kurzarbeit- ein
und Du hast alles wast Du brauchst.
Erstellt am 20.10.2008 um 14:01 Uhr von BR in Not
Hallo Angi1 und Putzer,
danke für die Antworten.
Ihr habt uns schon mal weitergeholfen.
Gruß und Dank BR in Not