Hallo,

in unserem Manteltarifvertrag haben wir eine Klausel drinne das Leiharbeiter nach einer Beschäftigungszeit von 12 Monaten in ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wir haben aktuell zwei Fälle wo diese Regelung greifen würde. Der erste Fall wurde beim AG schon gemeldet, beim zweiten Fall ist es so das ich das dem BRV gesagt habe. Der AG hat aber schneller gehandelt und beim Verleiher den Leiharbeiter abbestellt, dieser hat darauf hin seine Kündigung bekommen. In einem gespräch mit seinem Chef wurde ihm das auch gesagt das er wegen seiner 12 monatigen Beschäftigung in meiner Firma seine Kündigung bekommen hat.

Frage: Wie sollte man jetzt als Betriebsrat am besten Vorgehen um dem Leiharbeiter eine Festanstellung zu Ermöglichen?
Welche Gesetzte wären Hilfreich oder gibt es irgendwelche Verfahren beim Arbeitsgericht worauf man sich berufen kann?


Vielen dank und einen Schönen Wochenstart!