Aufgrund einer Auftragsbedingten Betriebsruhe von bis zu 10 Werktagen über den Jahreswechsel soll es für die Betriebsruhe eine BV geben in welcher geregelt wird das dafür Urlaubstage oder Minusstunden für das Stundenkonto verwandt werden müssen.

Wir als Betriebsrat wollen dort einfügen das der Abbau der dadurch anfallenden Stunden im Minus im Stundenkonto durch eine weitere Regelung durch den BR und die WL geregelt wird.Sobald die dafür nötigen Informationen, zukünftige Abrufzahlen) eingegangen sind.

Diese Regelung ist bereits in einer Aktiven und Zeitlich begrenzten BV die gerade abgeschlossen haben vorhanden und war dort auch kein Problem für die WL.
In dieser BV geht es um Minuststunden durch ausfallende Schichten verschuldet durch einen spontanen Rückgang der Abruf Zahlen durch den Kunden ( Automobilhersteller)

Meine Frage ist nun welche Probleme gibt es mit solch einer Regelung wenn diese in eine BV für eine Werksruhe eingefügt werden soll?
Ich habe den Werksleiter darauf angesprochen und es gab mehrfach nur die Verneinung und die Aussage das dies bei einer Vereinbarung zur Werksruhe nicht möglich sei.
Eine Erklärung oder Begründung warum dies so sei kam weder vom Werksleiter noch von der Tnte aus dem Personal Büro die bei dieser Besprechung zwischen WL und BR dabei waren.
Hat jemand dazu schon Erfahrungen gesammelt oder weiß was die Basis der Verweigerung ist ?

Vielen Dank im voraus