Ein Kollege weigert sich, eine ihm aufgetragene Arbeit zu verrrichten,mit dem Argument diese sei zu gefährlich, obwohl er ähnliche Arbeiten seit 20 Jahren -bisher ohne Klagen- durchführt. Daraufhin habe ich ihn auf das Risiko hingewiesen, dass ihm das von der GL als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden könnte und Diese ihm Kündigen könnte (als Definition habe ich ihm einen Ausdruck aus Wikipedia gegeben). Nun hat der Kollege das aber gründlichst missverstanden , und zwar als Androhung einer Kündigung-
(der Kollege weiss wohl nicht so genau über die kompetenzen des BR bescheid) und ist mit diesem Wiki-Ausdruck direkt zur GL gelaufen mit der Beschwerde, ich wolle ihn mobben. Diesen Vorwurf nun macht sich die GL zu eigen und hat mir ein Schreiben übergeben mit dem Vorwurf, den Bertiebsfrieden durch "gezieltes Mobbing "gestört zu haben und der Aufforderung mich beim Kollegen schriftlich zu entschuldigen , und der Androhung rechtlicher Konsequenzen, sollte ich dies unterlassen.
Wie soll ich darauf reagieren? Bitte Hilfe!