Erstellt am 17.10.2008 um 11:19 Uhr von packer
moin ozelottmannheim,
das kann durchaus rechtens sein. ich habe z.b. als logistiker in meinem arbeitsvertrag die anlehnung an den groß- und einzelhandelstarif stehen.
das kommt zustande wenn der AG z.b. nicht im AG-verband ist. der AG möchte natürlich alle verträge möglichst einheitlicht geregelt haben.
ich würde erst einmal zu der für mich zuständigen GEW gehen und mich dort schlau machen wie das für euch geregelt ist.
mal als beispiel:
ist der AG im AG-verband ist zu prüfen ob der (bessere!) bawü tarif eigentlich greift (ich nehme es an).
ist er nicht im verband, so könnt ihr die forderung nach einem haustarifvertrag forcieren indem ihr euch an die gewerkschaft wendet vorausgesetzt ihr seid organisiert). diese bringt ihn beim AG in verhandlung.
es gibt noch einiges, was ich hier ins blaue schreiben könnte, aber dazu ist das thema einfach zu komplex!
zu deiner frage was ich als BR machen kann ist generell zu sagen, daß aufgrund des tarifvorbehalt des 77er BetrVG ihr als BR nicht über die dort aufgeführten inhalte ohne eine GEW entscheiden dürft. das kann dann nur in tarifverhandlungen indirekt über teilnahme von euch an der tarifkommission geschehen. diese verhandlungsteilnehmer sucht sich nämlich die GEW in den/der entsprechenden firma/firmen aus. das sind dann in aller regel organisierte BR :) so seit ihr wieder mit im boot.
lieben gruß vom packer