Liebe Forumteilnehmer!

Ich bin BR-Vorsitzender in einen Mittelbetrieb in Österreich und habe folgende Frage:
Das Unternehmen muss sich gerade einer Steuerprüfung unterziehen und lt. Informationen sind dabei zwei Sachverhalte zum Vorschein getreten für welche das Unternehmen offensichtlich Nachzahlungen leisten muss.

Ich habe die Geschäftsführung darauf angesprochen um zu wissen ob es hier nicht auch relevante Themen im Bereich Abrechnung usw. geht jedoch habe ich von der GF ein "das kann ich Ihnen nicht sagen" erhalten.

Meine Frage: Können wir auf die Beantwortung der Frage bestehen bzw. hat der BR bei Steuerprüfung ein Recht auf das Prüfprotokoll / Ergebnis??

Danke schon jetzt für die rasche Info - toll dass es solche Foren gibt.

BR Tom