Erstellt am 17.10.2008 um 07:46 Uhr von pit47
Hallo sarmale,
in welchen Gesetz steht denn, dass Du über die Einladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch entscheiden kannst?
Im § 95 SGB IX finde ich es nicht.
Erstellt am 17.10.2008 um 16:02 Uhr von betriebsratten
Seid doch froh dass Sie es kann....wenn ich dort SBV wäre würde ich alle schwerbehinderten Bewerber einladen
Erstellt am 17.10.2008 um 16:42 Uhr von Bonita
Hallo,
ich denke, es ist kein Verstoß gegen das AGG, wenn der Schwerbehinderte nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, weil seine Gehaltsvorstellungen zu hoch sind, wenn das bei anderen Bewerbern genauso gehandhabt wird. Denn dann wird der Bewerber ja nicht auf Grund seiner Behinderung abgelehnt, sondern aus genau belegbaren anderen Gründen.
Allerdings würde ich mich auch dafür einsetzen, den Bewerber dennoch einzuladen. Über Gehalt kann ja im Vorstellungsgespräch verhandelt werden. Aber auch nach dem Vorstellungsgespräch kann der Schwerbehinderte natürlich mit der Begründung abgelehnt werden, dass man sich über das Gehalt nicht einig wurde.
Erstellt am 17.10.2008 um 20:48 Uhr von rasputine
@alle
es ist definitiv ein Verstoss gegen das Gesetz, wenn ein SB bei passender Qualifikation nicht eingeladen wird - es sei denn, er schreibt in diesem konkreten Fall ausdrücklich, dass er selbst nur und ausschliesslich dann eingeladen werden will, wenn seine Gehaltsforderung von mind. xxxx entsprochen werden kann.
Und achtung: es gibt inzwischen Einige, die genau über solche Verfahrensfehler (nicht-Einaldung durch "unattraktive" Bewerbungsunterlagen) versuchen ihren Lebensstandart aufzumöbeln in dem sie dann entsprechend klagen ...
Erstellt am 17.10.2008 um 21:19 Uhr von Kölner
@rasputine, sarmale
Ich überlege gerade, ob man wirklich einen noch grösseren Quatsch schreiben kann, als Euren...
Erstellt am 18.10.2008 um 16:07 Uhr von waschbär
@sarmale,
"+Komme ich mit dem AGG in Konflikt, wenn ich sage, der gute Mann wird nicht eingeladen ? Bin diesmal unsicher "
Wieso bist du unsicher ? Deine Rolle als SBV ist klar geregelt. Aber was deine Kernfrage angeht > JA ! du kommst.
Was geht dich es an ob der Bewerber/inn fordert ? Du solltst darauf achten das Menschen mit beeinträchtigungen auch eine option haben und nicht auch noch deren Vorstellungen in zweifel stellen.
Ich würde mich kölner gerne anschlissen, und auch sagen Fak , leider traff ich Menschen wie dich erst vorgestern "Grusselig"
Erstellt am 18.10.2008 um 16:26 Uhr von sarmale
Hallo, an alle. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Fast hätte ich einen grossen Fehler gemacht. Dankeschön!
Erstellt am 18.10.2008 um 16:55 Uhr von waschbär
@sarmale,
siehste... nicht verzagen lieber gleich im Waschbär Aufress Forum fragen .-)))
Erstellt am 06.11.2008 um 16:13 Uhr von sbv
Als SBV kann man auch mal einen Bewerber anrufen und fragen, ob dieser oder jener Punkt verhandelbar ist.
Kölner: "Ich überlege gerade, ob man wirklich einen noch grösseren Quatsch schreiben kann, als Euren..."
Zumindest enthält die inhaltliche Aussage Deines Beitrages in Bezug auf Sachlichkeit durchaus noch Optimierungspotential !