Erstellt am 15.10.2008 um 12:55 Uhr von Dr.House
Hallo,vorwitz!
Denke schon, daß das nötig ist. Wie wollt Ihr sonst eine Entscheidung nach
§ 99 BetrVG treffen.
Gruß Dr. House
Erstellt am 15.10.2008 um 17:20 Uhr von Dr.House
neskia,
also wir haben den Betroffenen immer angehört. Vertrauen in den AG ist gut, aber Kontrolle ist besser. Oder denkst Du den AG interessiert in erster Linie ob sich die Arb.bedingungen des AN verschlechtern? Er will umsetzen und sonst nichts.
Ohne Anhörung könnte ich z.B. die veränderten Arb.bedingungen nicht einschätzen.
Das kann eigentlich nur der AN.
Und denke dran, wir werden von den AN gewählt....
Gruß Dr.House