Hallo. Seit drei Jahren gibt es bei uns eine sog. Gesamtzusage, wonach die MAs freiwillig 2 Std. pro Woche unbezahlt mehr arbeiten als Tarif und die GF im Gegenzug betriebliche Kündigungen ausschließt. Die Gesamtzusage läuft zum Ende des Jahres aus und die GF trat an den BR heran, sie bis April 2010 zu verlängern. Das Unternehmen ist nicht im Arbeitgeberverband. In meinem (und anderen) Arbeitsvertrag steht: "... Dieses Gehalt setzt sich aus dem Tariflohn der Lohngruppe XY und den freiwilligen übertariflichen Zulagen der Fa. absdefg zusammen. ... ." Weiterhin steht im ArbVertrag: "Im übrigen gelten für das Arbeitsverhältnis ergänzend die Vorschriften des Tarifvertrags der Südbadischen Metallindustrie vom 8. Mai 1990." Nun meine Frage als "neues" BRM: Darf der BR überhaupt diese Gesamtzusage unterschreiben? Und ist sie für mich rechtsverbindlich?