Unser Chef möchte geringfügig beschäftigte Aushilfen einstellen. Er hat uns eine Anhörung eingereicht. Die Aushilfe sollte 6,50 Euro pro Stunde bekommen. Diese war nicht eingruppiert. Im Manteltarifvertrag gibt es keine Eingruppierung von 6,50 Euro. Wir haben nun der Einstellung zugestimmt, aber der Eingruppierung widersprochen. Nun sagte uns unser Chef, das dies möglich sei, wenn die MA nicht in der Gewerkschaft sei. Stimmt dies?