In unserer Firma wird - bei gutem Geschäftsergebnis - ein Jahresbonus an die Mitarbeiter ausgezahlt.
Da es sich um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, gibt es 2 Gruppen von Mitarbeitern: Gruppe 1 macht Projektarbeit, d.h. die Stunden werden werden dem Kunden in Rechnung gestellt und machen somit den Umsatz. Gruppe 2 liefert die Unterstützung (IT, Buchung von Hotels und Flügen, Finanzabteilung etc.).
Die 2 Gruppen werden bei der Auszahlung des Jahesbonus unterschiedlich behandelt: Gruppe 1 erhält einen 40%igen Abschlag auf den Jahresbonus bereits diesen Herbst und den Rest im Frühjahr 2009. Gruppe 2 erhält den vollen Bonus erst im Frühjahr 2009.
Sollte es sich herausstellen, dass die Unternehmensziele nicht erreicht erreicht werden, kann Gruppe 1 den Abschlag behalten, Gruppe 2 ginge leer aus.
Ziel der Aufteilung des Bonus für Gruppe 1 ist es, diese Mitarbeiter im 2. Halbjahr zu motivieren, damit sie durchhalten und möglichst viele Umsatz zu machen.
Verstößt das gegen §75 BetrVG?