Die Frage bezieht sich auf den WAF-Newsletter vom 30.09.2009 und den darin enthaltenen Artikel "Diskriminierungsverbot des Arbeitnehmers bei der Pflege eines behinderten Kindes" und das dort angegebene Urteil: EuGH, Urteil vom 17.07.2008 - C-303/06

Kann man das Urteil auch so weit interpretieren, dass ein nicht-behindereter Arbeitnehmer mit einem schwerbehinderten Kind auch den Kündigungsschutz (und evtl. andere Rechte) eines schwerbehinderten hat ?

Die Argumentation wäre, dass er durch seine Arbeit die finanzielle Versorgung des schwerbehinderten Kindes genauso sichern muss, wie ein schwerbehinderter Arbeitnehmer seine eigene finanzielle Versorgung.