Erstellt am 10.10.2008 um 10:50 Uhr von Lotte
Feuerpferd,
das kommt darauf an, ob Du im Zuge der Verhandlungen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Wenn Du gekündigt wurdest und nichts anderes unterschrieben hast, Deine Arbeitskraft weiter anbietest, dann müsste die Lohnfortzahlung bis zum Ende der KFrist gelten.
Erstellt am 10.10.2008 um 11:29 Uhr von peanuts
"Wenn Du gekündigt wurdest und nichts anderes unterschrieben hast, Deine Arbeitskraft weiter anbietest, dann müsste die Lohnfortzahlung bis zum Ende der KFrist gelten."
Solange das Arbeitsverhältnis besteht muss Lohn/Gehalt gezahlt werden. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag zum Zeitpunkt X vereinbart wurde.
Warum sollte ich im Fall einer Kündigung/ eines Aufhebungsvertrages meine Arbeitskraft anbieten müssen? Bis zum Beendigungszeitpunkt bin ich AN mit allen Rechten und Pflichten, muss also meine arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen.
Erstellt am 10.10.2008 um 11:42 Uhr von Lotte
peanuts,
vielleicht solltest Du die Frage und Deine Antwort nochmal ganz langsam lesen.
Kleine Hilfestellung:
...weißt Du ob nicht eine Langzeiterkrankung besteht?
...weißt Du ob Feuerpferd mit Erhalt der Kündigung nicht denkt, dass er zu Hause bleiben kann?
Eben, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, gilt der festgesetzte Zeitpunkt und nicht die KFrist.
Erstellt am 10.10.2008 um 12:30 Uhr von peanuts
Suche die kleine Hilfestellung und finde sie nicht.
Erstellt am 10.10.2008 um 14:25 Uhr von Feuerpferd
Hi,
es geht um eine betriebsbedingte Kündigung. Ich komme zurück aus der Elternzeit - bin noch bis 2010 BR -Mitglied / ordentliches - und laut AG gibts keinen Arbeitsplatz für mich ..
Er hat mir einen Arbeitsplatz in der Produktion gegebn - bin aber kaufmännische Angestellte ... is alles etwas umständlich.
Natürlich würde ich meine Arbeitsleistung erbringen, wenn ich einen entsprechenden Arbeitsplatz bekäme. Nur in die Produktion gehe ich nicht .. ergo muss der AG mir betriebsbedingt kündigen ... es ging mir jetzt eigentlich nur darum, ob - falls ich freigestellt würde für die Zeit der Kündigungsfrist das schon quasi als "Anteil" der Abfindung gerechnet wird oder ob das unabhängig von einander zu sehen ist.
Wird wohl Verhandlungssache sein oder ? Zumindest schätz ich das mal so ein ..
Gruß
Feuerpferd
Erstellt am 11.10.2008 um 16:19 Uhr von Lotte
Feuerpferd,
zu Deiner Frage: Eine Abfindung wird nicht auf die Kündigungsfrist angerechnet.
Zu Deinem Fall:
1. Ein BRM kann nicht einfach betriebsbedingt gekündigt werden (siehe hierzu § 103 BetrVG und § 15 KSchG).
2. Was sagt denn Dein AV, wo bist Du einsetzbar?
3. Du hast das Recht zu den Bedingungen Deines AV beschäftigt zu werden, nicht mehr, aber auch nicht weniger! Du kannst nicht einfach der Arbeit fern bleiben, wenn Dein AV eine Beschäftigung in der Produktion zulässt.
4. Der BR müsste vor der Versetzung gehört werden.
5.Wichtig: Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor Du nicht fachkundigen Rat eingeholt hat!
Erstellt am 13.10.2008 um 15:00 Uhr von Magenta
@ Feuerpferd
Hinter deinem persönlichem Problem könnte auch eine Taktik des AG stehen.
Ist es bei euch schon öfters vorgekommen, dass MA aus dem Mutterschutz zurückgekommen sind und keinen Arbeitsplatz mehr hatten?
Wenn ja, wurden die Vertretungen unbefristet eingestellt, oder worde die Arbeit auf die verbliebenen MA verteilt und der AG möchte so einen Arbeitsplatz einsparfen?
Euer AG rechnet sich vielleicht Vorteile aus, keine Mütter zu beschäftigen, die öfters wegen Krankheit des Kindes Fehlen könnten und wegen der Betreuung des Kindes auch nicht jederzeit Überstunden machen können.
Erstellt am 14.10.2008 um 18:43 Uhr von feuerpferd
Hallo
vielen lieben Dank für eure Antworten :)