Hallo zusammen,
ich brauche mal Rat.
Folgender Sachverhalt, eine Fahrgemeinschaft von 3 Kollegen baut auf dem Weg zur Arbeit
einen Unfall. Zum Glück ohne Personenschaden und bekommen nun die Arbeitszeit nicht angerechnet. Meine Frage ist wozu gibt es § 616 BGB und stimmt es das ein Wegeunfall
nur dann der BG gemeldet werden muss wenn eine Arbeitsunfähigkeit hinten anhängt?
Die Beifahrer können Privatrechtlich gegen Unfallverursacher klagen, da sie kein Verschulden trifft oder wie sieht es aus ?


Tausend Dank