Erstellt am 06.10.2008 um 13:09 Uhr von galaxy
@uflo
wie wäre es mit ändern der Wochenarbeitszeit auf täglich 7 Stunden, dann ist dein "Erschleichungsproblem" gelöst, oder?
Warum "kann" nur ein Teil der Kollegen "Überstunden machen"?
(gleichmässige Verteilung von Überstunden?)
Erstellt am 06.10.2008 um 13:21 Uhr von uflo
Keiner will Freitags länger arbeiten!
Überstunden sind Abteilungsabhängig.
Wenn jemand 2 Wochen frei macht, davon 8Tage Urlaub und zwei Freitage als Überstundenabbau, kann man dann noch von zusammenhängenden Urlaub sprechen?
Erstellt am 06.10.2008 um 13:47 Uhr von galaxy
@uflo
wenn keiner Freitags länger arbeiten will, dann bleibt halt alles so wie es ist, alles zusammen geht nicht.
2.) Wenn sich ein MA seinen Urlaub so konstruiert, dass er/sie 4Tage Urlaub, 1Tag Überstundenabbau, 4Tage Urlaub, 1Tag Überstundenabbau zusammenhängend nimmt, also den Urlaub unterbricht um mit überstundenabbau zusätzliche Tage zu generieren dann sehe ich das in der Tat so wie du, nämlich "erschleichen" von Urlaubstagen.
Finde ich persönlich sehr unkollegial und mich wundert, daß eure PA da mitspielt. Ich meine auch, dass dieses nicht statthaft ist, doch mir fehlen dazu die §§ bzw. Urteile um dieses belegen zu können.
@all
Kann einer von euch anderen meine "Bauchmeinung" belegen oder liege ich falsch??
Erstellt am 06.10.2008 um 13:58 Uhr von uflo
Die PA bin ich und ich habe das nie durchgehen lassen, ganz so. wie meine Vorgängerin es mir gezeigt hat.
Der BRV will das jetzt ändern aus pers. Interesse.
Erstellt am 06.10.2008 um 14:13 Uhr von galaxy
@uflo
sollte kein Angriff auf dich sein, hätte mich auch gewundert, wenn "eure PA", also du, dies so kommentarlos hingenommen hättest.
Wir sind mit 1700 MA wahrscheinlich etwas größer wie dein Unternehmen und bei uns gab es auch immer wieder die Versuche, mit Überstundenabbau am besagten Freitag seinen Urlaub zu "verlängern".
Gibt es für die betroffene Abteilung eine "Gleitzeitvereinbarung"? Vielleicht könnte man darüber etwas regeln, wenn mann/frau über z.B. 35 Std., nach Absprache mit dem Vorgesetzten, "frei" verfügen kann, und so zusätzlich 1 Woche komplett frei machen kann.
Bei uns ist die Wochenarbeitszeit von 38,5 für den Verwaltungsbereich z.B. über Gleitzeitvereinbarung geregelt und dadurch, dass jeder tag mit 7,7 Std. hinterlegt ist, hat sich der Freitag erübrigt. Im gegenzug können die MA über 38,5 Std, nach Absprache mit dem Vorgesetzten frei verfügen und dies war der Kompromiss, dem alle zugestimmt haben.
Hat der BRV wirklich nur ein "persönliches Interesse", weil er selbst davon betroffen ist, oder meinst du dies nur?
Erstellt am 06.10.2008 um 14:46 Uhr von uflo
Ja, wir haben Gleitzeit und es ist möglich eine ganze Woche frei zu machen, das ist alles kein Problem.
Ich meine es nicht nur, es ist so, das der BRV ein pers. Interesse hat, denn er ist der einzige der sich aufgeregt hat, als ich ihm die besagten Freitage nicht genehmigte.
Ständig gerate ich mit ihm aneinander, auch als es um Freistllung wegen einer Beerdigung ging, da wollte er den Tag irgendwann nehmen, weil die Beerdigung auf Freitagnachmittag viel. Der Streit ging so weit, das ich unseren Rechtsbeistand beim Verband anrufen musste und der bestätigte, das diese Freistellung zweckgebunden ist.
Das Ganze resultiert daraus, das er 15 Jahre selbstherrlich geherrscht hat und nun zwei "neue" BRMer hat, die keine "Jasager" sind, sondern einfach alles richtig machen wollen und sich auch informieren und unverschämter weise auch Seminare besuchen
Erstellt am 06.10.2008 um 15:02 Uhr von galaxy
@uflo
wie gesagt, wir haben bei uns die AZ gleichmässig verteilt und die Kernarbeitszeit so geregelt, daß Freitags um 13.00 "Feierabend" ist. Dann kann man trotzdem um 13:00 Uhr gehen, sogar ohne Pause, und auf der anderen Seite kann der MA dann auch Urlaub und Überstundenfrei miteinander kombinieren, da ist dann auch unsere PA "großzügig" und mann/frau hat z.B. 2 Wochen frei mit 8Tagen Urlaub und 2Tagen Ü-Frei, denn wie die 7,7 Stunden dann "betitelt" werden ist Jacke wie Hose. Unsere MA waren damit einverstanden. Darum nochmal mein Vorschlag:
AZ gleichmäßig verteilen, 5Tage a´7Std, Kernarbeitszeit festlegen in einer BV über Gleitzeit und wenn die MA den Sinn darin verstanden haben, daß sie freitags trotzdem nach 5 Stunden Feierabend haben, wenn sie von Mo-Do die "fehlenden" 2 Stunden "vorgearbeitet" haben, dann hat euer BRV ziemlich schlechte karten, sein persönliches Interesse durchzusetzen.
Setzt natürlich viele persönliche gespräche mit den betroffenen MA voraus, aber wofür gibt es den das schöne Instrument einer "Teil-Betriebsversammlung", oder?
Erstellt am 06.10.2008 um 15:03 Uhr von Magenta
@ uflo
Bei uns dürfen Gleitzeittage nicht mehr mit Urlaubstagen kombiniert werden. Es war eine Entscheidung des AG - gegen die Wünsche der MA und des BR.
Ich finde es auch suspekt von "erschleichen" von Urlaubstagen zu reden. Die MA haben die Überstunden schließlich gemacht, sie haben die Zeit ehrlich erarbeitet.
Sie haben private Beeinträchtigungen dafür in Kauf genommen. Gerade für alleinerziehende Mütter bedeutet das Leisten von Überstunden oft einen erheblichen organisatorischen Aufwand - und natürlich weniger Zeit für ihre Kinder.
Eine Gleitzeitregelung in der die Überstundenausgleich nicht mit dem Urlaub kombiniert werden kann ist ideal für den AG. Wenn der MA nur ab und zu mal einen freien Tag im Monat nehmen darf dann muss er eben für diesen freien Tag nur vorarbeiten.
Für mehrer zusammenhängende Tage muss aber eine Urlaubsvertetung ernannt werden.
Ein einzelner freier Tag ist nett, aber mehrer freie Tage zusammen diesen der Regeneration des MA (und ein erholter MA kann mit mehr Freude und Elan an seine Arbeit zurückkehren).
Ich denke, man sollte den MAs, die Überstunden geleistet haben das gönnen, anstatt zu behaupten, es wäre denen gegenüber Unfair, die keine Überstunden machen können.
Die einzigen die bei und (offiziell) keine Gleitzeittage nehmen dürfen sind die Leitenden Angestellten - aber denen Gegenüber ist es nun wirklich nicht unfair. Die haben ja auch eine ganz andere Gehaltsklasse, die sie tröstet - und sollten die Arbeitsabläfe und Aufgabenverteilungen so organiesieren, dass Überstunden eben nicht so in Massen anfallen, dass man gleich einen Urlaub davon machen kann. Sondern dann dafür sorgen, dass noch jemand eingestellt wird.
Erstellt am 06.10.2008 um 15:12 Uhr von uflo
@galaxy
denke ich werde deinen Vorschlag, die 35Stunden gleichmäßig auf alle Tage zu verteilen, morgen einbringen. Scheint mir die richtige Lösung zu sein.
Danke für deine Hilfe, werde berichten, wie der BRV darauf reagiert.
Erstellt am 06.10.2008 um 15:18 Uhr von DonJohnson
Mal ne kleine Frage: Du sagtest ihr hättest Gleitzeit - wieso ist eine solche BV dann nötig? Wurde das nciht in der BV Gleitzeit geregelt wie das Konto auszugleichen ist? Ober möchte euer BRV diese Möglichkeit nun für alle Betriebsteile? Ansonsten sehe ich das genauso wie Magenta, wenn es die Gleitzeitregelung hergibt.
Erstellt am 06.10.2008 um 15:26 Uhr von galaxy
@magenta
die "erschleichung" betraf ,meinerseits, nur den geschilderten Fall von uflo, daß es MA gibt, die Stunden vorarbeiten und diese dann IMMER mit ihrem Urlaub kombinieren, sprich besagten Freitag mit 5 Stunden als überstunden nehmen und dieses Procedere ist nicht fair. Es ging nur um diesen Fall und nicht darum, dass die Kollegen diese Stunden erarbeitet haben, daß ist vollkommen unstrittig.
Und wie schon in Antwort 103090 gepostet, kann es gelöst werden, ohne Nachteil, wie ich finde.
Erstellt am 06.10.2008 um 15:50 Uhr von Magenta
@ galaxy
Entschuligung. Habe mir den ersten Post noch mal durchgelesen und gesehen, wo mein Denkfehler war: "arbeiten von MO-FR je 7,5 Std. und FR 5Std." Hätte wohl heißen müssen: "arbeiten von MO-DO je 7,5 Std. und FR 5Std."
Ich dachte die Gleitzeitregelung ist so, dass man FR nach fünf Stunden gehen kann, der Tag aber mit 7,5 Stunden berechnet wird.
Aber in dem vorliegenden Fall ist es natürlich am gerechtesten, wenn jeder Tag mit der selben Stundenzahl veranschlagt wird.