Personalberechnung - Nach welchem § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87)?
Hallo, ich benötige Hilfe. Im Krankenhaus wird der Personalanzahl nach der PPR Statistik berechnet. Um zu überprüfen, ob die Personalberechnung stimmt, möchte ich die Statistik anfordern. Nach welchen § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87 ?). Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Frank,
da es sich ja eher um die Überprüfung von Gesetzen und Richtlinien etc. zum Schutz der AN handelt, solltest Du Dich auf § 80 (2) BetrVG in Verbindung mit § 80 (1) Nr.1 BetrVG beziehen.