Die BV unserer GmbH wurde im Mai 2005 von der GF gekündigt. Der Abschluss einer neuen BV ist gescheitert. Den MA wird lt. dieser BV u. a. jährlich ein freier Tag gewährt (Behördentag) und der Jahresurlaub gestaffelt nach Alter gewährt.
1. Erhält nach der abgelaufenen Kündigungsfrist der BV eine neu eingestellte Mitarbeiterin trotzdem den "freien Tag"?
2. Darf der GV einer neu eingestellten MA, die lt. der gekündigten BV aufgrund ihres Alters 30 Tage Urlaub gekäme, mit z. Bsp.
26Tagen Urlaub abspeisen?
Sag schon mal Danke.