Erstellt am 05.10.2008 um 20:51 Uhr von Alexa
Ohne nähere Kenntnis der BV kann man dazu schwer was sagen. Wenn in der BV eine Nachwirkung geregelt ist, dann gilt dies.
Erstellt am 07.10.2008 um 10:29 Uhr von laffo2
@ pittimaus
1. hat die gekündigte BV Nachwirkung? oder ist diese ausgeschlossen!? wenn Nachwirkung gilt sie auch für neue Mitarbeiter
2. wenn BV noch gilt, dann sowieso Günstigkeitsprinzip-> AV 26 Tage: BV 30 Tage
ergo Mitarbeiter erhält 30 Tage
Erstellt am 07.10.2008 um 18:53 Uhr von Pittimaus
@ laffo2
Ja, in den Schlussbestimmungen wurde die Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV vereinbart. Also Günstigkeitsprinzip - 30 Tage. OK.
Was ist mit dem "freien Tag"? Kann der MA diesen aufgrund der Nachwirkung auch beanspruchen?
Erstellt am 08.10.2008 um 11:15 Uhr von laffo2
@ pittimaus
wenn die BV nachwirkt ->selbstverständlich
du schreibst ja selber: " in den Schlussbestimmungen wurde die Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV vereinbart". Also -> unbefristete Nachwirkung!