Erstellt am 03.10.2008 um 14:07 Uhr von carrie
@george
Im Betriebsrat zu sein ist ein Ehrenamt. Man darf nicht benachteiligt oder begünstigt werden, siehe § 78 BetrVG.
Sonst wäre man ja eventuell bestechlich ;-)
Erstellt am 03.10.2008 um 15:00 Uhr von USA Busch
@George
Ein Feuchter Hände Druck zu Weihnachten ist schon mal vorgekommen, nach dem der Betriebsrat sich über die Tolle und Super Vertrauensvolle zusammen Arbeit bedank hat.
Erstellt am 03.10.2008 um 19:28 Uhr von Alexa
Ich vermute mal george meint die Unkosten, die der BR für seine Arbeit hat.
Die sind natürlich vom Unternehmen zu bezahlen. Das steht alles im Betriebsverfassungsgesetz (z.B. § 37).
Aber was die persönliche Bezahlung betrifft ist das so richtig. Nicht mehr und nicht weniger...
Erstellt am 03.10.2008 um 19:57 Uhr von carrie
@george
Die Kosten für den BR siehe § 40 BetrVG
Erstellt am 05.10.2008 um 10:08 Uhr von Kölner
@all
Interessant was alles vermutet wird, was ein anderer meinen könnte, wenn er eine solche Frage stellt.
Als BR sollte man vor allem eins ganz schnell lernen:
Die richtigen Fragen zu stellen!
Wenn es dann noch zum korrekten Gebrauch diverser Termini (Betriebsratsversammlung ist Betriebsversammlung, Betriebsratsausschuss ist Betriebsausschuss, Unkosten sind Kosten) reicht, ist man schon fast auf der Gewinnerstrasse.
Erstellt am 05.10.2008 um 13:46 Uhr von waschbär
@ll,
Seine Frage ist doch Glas klar.
"können BRMs, extra Geld verlanden fürs Ehrenamt Betriebsrat?"
Die Antwort lautet > NEIN können Sie nicht, aber auch BRMs können sich umkosten erstattenlassen. Oder aber können auf ausgleich für einen möglichen Verlust Bestehen....
Hierbei ist eine Begründung und eine Voreewchnung sicher hilfreich.Um einen Missbrauch vor zu bauen.
Erstellt am 05.10.2008 um 15:33 Uhr von soenke
@Waschbär
Du und das Wort "Klar", Grins
Es ist doch viel mehr der Fall das hohe Betriebsratskosten oft erst vom Arbeitgeber selbst verursacht werden. Würde er mehr Einsicht und Kompromissbereitschaft zeigen, müsste so manches kostspielige Verfahren vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht gar nicht erst stattfinden. Stimmt´s ?
Erstellt am 12.02.2019 um 13:33 Uhr von petermännchen
Erstellt am 12.02.2019 um 13:39 Uhr von celestro
Und dieses "Stimmt" musste nach über 10 Jahren unbedingt sein ?
Erstellt am 12.02.2019 um 17:49 Uhr von nicoline
Ja Mensch, hätte petermännchen doch sonst nicht gemacht! Ts,ts,ts