Erstellt am 30.09.2008 um 19:52 Uhr von jotim
Hallo Willi15,
wer hat denn "angeregt"?
Ich hab zwar nicht dagegen hier Zweit- und Drittgutachten zu geben - aber man sollte die Leute, die mit solchen Sachen um sich werfen - und vermutlich näher an den nötigen Hintergrundinfos sind - auch mal mit der Nachfrage konfrontieren.
Erstellt am 30.09.2008 um 19:54 Uhr von Lotte
Willi,
"...dass wir einen Beschluss als Betriebsratsfähige Einheit schaffen..."
Wer sollte diesen Beschluss denn fassen? Sorry, verstehe Deine Frage nicht?
Geht es um § 3 Abs. 3 BetrVG?
Und wolltet Ihr vor der Zusammenführung oder danach diesen "Beschluss" fassen? Was ist der Sinn? Wollt Ihr einen BR gründen, bevor es zur Zusammenführung kommt?
Erstellt am 06.10.2008 um 16:49 Uhr von willi15
Betrifft: Betriebsrat/ betriebsratsfähige Einheiten
Hallo,
ich konnte mich wohl nicht klar formulieren, was daran liegt, dass ich diesen Job auch noch nicht so lange mache und alleine als betriebsrat hier arbeite.
Also im GBR wurde mir von der anderen Betriebsstätte (den anderen BR), die dann mit unserer zu einer Niederlassung vereinigt wird, angeraten so eine vereinbarung zu betriebsratsfähigen Einheiten zu schließen.
Diesen Beschluß soll ich formulieren bevor es zu dem zusammenschluss kommt, so dass die Betriebsräte erst einmal weiterhin für sich in ihrem angestammten Bereich arbeiten können.
Leider weiß ich nicht, ob das sinnvoll ist. Andererseits trennen die Betriebsteile auch über 300km und es wäre doch auch nicht praktisch, wenn dann jemand von diesen BRs für uns in der Übergangszeit zuständig wäre.