Erstellt am 30.09.2008 um 13:59 Uhr von Lika
In dem Zusammenhang möchte ich auf einen Nebenaspekt hinweisen: gem. BetrVG § 78 a (2) kann ein Mitglied der Jugendvertretung vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen.
Da Arbeitgeber nicht automatisch daran interessiert sind, Azubis unbefristet zu übernehmen, kann eine Jugendvertretung leider dazu führen, dass eine Geschäftsleitung zukünftig maximal 4 Azubis gleichzeitig ausbildet, um dadurch das Weiterbestehen der Jugendvertretung zu verhindern.
Erstellt am 30.09.2008 um 14:08 Uhr von Mona-Lisa
@Lika,
das glaubst du aber jetzt selber nicht, was du da gerade geschrieben hast, oder??
Erstellt am 30.09.2008 um 14:21 Uhr von Lotte
Mona-Lisa ;-),
vielleicht macht Lika das ja so (als AG)...
Erstellt am 30.09.2008 um 14:26 Uhr von Mona-Lisa
@der dritte Siggi,
vor lauter Schreck hab ich ganz vergessen, dir eine Antwort zu geben...
Also erstens...
ihr hattet bisher noch keine JAV und somit könnt ihr jederzeit eine gründen.
Zweitens,
der BR bestellt den Wahlvorstand, informiert die Kollegen am "schwarzen Brett" und gleichzeitig mit einem Schreiben die GL, dass einer gegründet wurde.
Die §§ 60 und die weiter folgenden im BetrVG, vorzugsweise mit Kommentierungen laden dich zum lesen ein!:-))
Erstellt am 30.09.2008 um 14:49 Uhr von Lika
@ Mona-Lisa und Lotte - ist kein Märchen, kenne ich aus Erfahrung (bin im BR).
Erstellt am 30.09.2008 um 16:45 Uhr von peanuts
"Unser Betriebsrat besteht seit 2006 eine Jugendvertretung gibt es noch nicht, da sich keine Jugendlichen - zwecks Wahl - fanden. Nun haben sich aber 3 Jugendliche/Auszubildende gemeldet welche sich zur Wahl stellen würden. "
Wenn in Eurem Betrieb mindestens 5 Personen -entweder jugendliche Arbeitnehmer (AN unter 18) und/oder Azubis (die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)- beschäftigt sind, muss der BR einen Wahlvorstand zwecks JAV Wahl bestellen.
Ob sich dann auch genügend wählbare KandidatInnen zur Wahl stellen, ist zunächst einmal zweitrangig.
Der Wahlvorstand hat sich dann mit dem AG in Verbindung zu setzen, da er die entsprechenden Unterlagen zwecks Erstellung der Wählerliste anfordern muss. Legt los und setzt auf Eure nächste Tagesordnung den TOP "Bestellung Wahlvorstand JAV-Wahl"!
Erstellt am 27.10.2008 um 13:24 Uhr von sarah-hro
Hallöle,
Wir sind auch gerade mitten in den Wahlen. Da wir leider erst dieses Jahr herausgefunden haben, dass die Wahl immer im gerade Jahr sein muss, müssen wir dieses Jahr erneut wählen und dieses mal auch alle Vorschriften natürlich beachten. Durch meine recherchen hab ich diese Seite entdeckt: www.jav-wahlhelfer.de
Die Seite ist Klasse und zeigt einem wann genau was gemacht werden muss, warum und wieso und natürlich ist es prima erklärt. Also, ihr seid noch nicht zu spät!