Unser Unternehmen hat die Größenmerkmale gem. § 106 Abs. 1 BetrVG erfüllt und seit etwa 3 Jahren einen Wirtschaftsausschuss eingerichtet. Im Wege der altersbedingten Nachfolge des Geschäftsführers gibt es nun auch interne Bewerbungen. Da sich hier ein Bewerber/in befindet, deren Fähigkeiten, insbesondere für eine GF-Position von einem Grossteil des Betriebsrates, als auch der Belegschaft angezweifelt werden, stellt sich die Frage, ob im Rahmen des § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG hier nicht ein Mitsprachrecht bei der Bestellung gefordert werden kann.

Ersatzweise die Frage, ob sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Problem befassen kann und eine Stellungnahme hierzu abgeben darf.