Erstellt am 30.09.2008 um 09:17 Uhr von Kölner
@Trainer
Mit Ausnahme des WA sollte das bei einem Ausschuss des BR so sein...
Erstellt am 30.09.2008 um 09:25 Uhr von Trainer
Habe mich etwas unklar ausgedrückt.
Kann ein Ersatzmitglied des BR dem SOZ - Ausschuß angehören?
Erstellt am 30.09.2008 um 09:28 Uhr von uhu
@Trainer
nicht als EBRM; erst dann, wenn es nachgerückt ist
Erstellt am 30.09.2008 um 09:47 Uhr von Lotte
Der Däubler billigt einem langfristig nachgerückten EBRM (z.B. für Elternzeit) solche Rechte zu. Wichtig ist, dass es sich nicht um eine kurzfristige Vertretung handelt.
Erstellt am 30.09.2008 um 09:51 Uhr von uhu
danke Lotte, du flotte :-))