Erstellt am 29.09.2008 um 22:01 Uhr von Spartakus
MMhh ja nicht unkomplziert.
eigentlich must du das selbst entscheiden.
Grundsätzlich ist das Mobbing und wenn du andre dazubringst das zu bestätigen reden wir über eine Straftat die dann auch zivilrechltlich verfolgbar ist.
Aber Mobbing muss mehrere Kriterien erfüllen
Über einen längeren Zeitraum
Verleumderisch oder Ehrenrührig ( die Aussage die ist Dumm oder so reicht da nicht )
Und natürlich beeinflussend.
Nur bitte behutsam wenn du es erzählen willst, du musst schon helfen können und wollen sonst wirst du zu guter letzt einer der Bösen werden ( in den Augen der Gemobbten )
Kläre lieber rechtlich ab wie weit du gehen kannst bevor du dich weiter vorwagst.
Ich würde sie mir schnappen und mit einem Anwalt die Vorgehensweise besprechen.
Hab aber auch etwas mehr ständing im Betrieb .
Du must immer dir vor Augen halten wenn der BR und der AG zusammenhalten gehst du ohne Beweise mit unter.
Ach ja und mit Geheimhaltung hat das kaum etwas zu tun ( wer Straftaten vertuscht oder verschweigt macht sich mitschuldig )
Geheimhaltung
Persönlich nur wenn die Rechte des einzelnen gewahrt werden müssen.
( Besprechungen zum Beispiel Anhörungen sind nicht geeignet die Inhalte in der Öffentlichkeit preis zu geben.)
Geheimhaltung im Betrieb
Alles was der Arbeitgeber als Patentrecht oder ähnliches ansieht fällt unter die Geheimhaltung aber nicht was er zum Beispiel dir im Vertrauen erzählt ( Hier wird bald dicht gemacht oder den werde ich auch noch kriegen ) oder so und dann als Vertraulich und Geheimhaltungs würdig erklärt das reicht nicht aus .
Nur die wirtschafliche Absicherung zum Beispiel Daten die in einer Aktiengesellschaft vor der Aktionärsversammlung die bekannt werden stehn unter der Geheimhaltung wenn du dies im Rahmen deiner BR oder AR tätigkeit erfährst.
Erstellt am 29.09.2008 um 22:19 Uhr von gibfein8
@ Spartakus
danke für die Antwort.
Ich würde schon sagen das die Kollegin gemobbt wird, aber darum gehts mir eher erstmal nicht.
Mir ging es eher darum, zu wissen, was ich der Kollegin alles sagen darf.
Als Beispiel:
In der letzten Sitzung meinte unsere Vorsitzende, das die Mitarbeiterin X immer nur krank macht obwohl sie nicht krank ist und das sie zu Ohren bekommen hat, das die Mitarbeiterin X im November eine Reise gebucht hat obwohl sie keinen Urlaub hat.
Nun wird vermutet das Mitarbeiterin X in der Zeit krank macht.
Darf ich nun diese Dinge ausplaudern, oder darf ich ihr das nicht sagen?
Ich hatte in der letzten Sitzung vorgeschlagen, das man die Mitarbeiterin X zur Sitzung einläd und einfach mal mit ihr redet, wie solche Gerüchte an den AG gehen konnten, aber unsere Vorsitzende will das nicht.
Der Rest des Gremiums schwieg.
Guts nächtle
Erstellt am 30.09.2008 um 08:50 Uhr von paula
Du kannst das durchaus an die Kolleging weitergeben. Es besteht keine Geheimhaltungspflicht.
@spartakus
wo leitest Du denn das strafbare Verhalten her, dass auch zivilrechtliche Ansprüche auslöst. Meines Erachtens fehlen dafür noch ein paar ganz entscheidende Details
Erstellt am 30.09.2008 um 10:03 Uhr von Lotte
gibfein8,
noch besser wäre es, sich solche Äußerungen einer BRV zu verbitten.
Bei solch übler Nachrede, gehören ja auch immer die dazu, die sich den Sch... anhören.
Deine Position sollte in dem Gespräch mit der Kollegin nicht sein: Position zu beziehen und die Kollegin noch mit weiteren Informationen zu bedienen um ihre Mobbingansicht zu bestärken und sie selbst noch mehr zu verunsichern. Erstmal solltest Du Dir aus dem was Dir bekannt ist und dem was Du von der Kollegin erfährst, ein Bild machen. Dann kann die Kollegin sich gemäß § 85 beschweren. Du trägst den Fall in den BR und gemeinsam überlegt Ihr, was zu tun ist.
Erstellt am 30.09.2008 um 10:10 Uhr von Rollie
Dieser Kaffeeklatsch hat doch vermutlich kaum etwas mit der Betriebsratssitzung zu tun, zumal ich kaum glaube, das es als Topic auf der Tagesordnung steht, oder ? Ich würde die Vorsitzende bitten, so etwas, wenn sie es schon los werden muss, außerhalb der Sitzung von sich zu geben.
Erstellt am 30.09.2008 um 11:37 Uhr von rainer w
@Rollie
Schön das Du psychisch so stark bist das Dich nichts umhaut. Hast Du Dir eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht wie viele Menschen krank geschrieben werden bei Mobbing weil sie der psychischen Belastung nicht mehr stand halten können? Gut,als Mobbing ist die Angelegenheit hier für den BR noch nicht offiziell auf TOP einer Sitzung zu setzen, aber man kann auch versuchen so etwas schon im Keime zu ersticken und dafür gibt uns das BetrVG die Möglichkeit nach § 85 handeln zu können. Und wer entscheidet in so einer Angelegenheit was für wem wie wichtig ist ? Ganz bestimmt nicht der BR. Dieser hat auf Antrag oder Bitte die Sache auf zu nehmen und zu handeln und anschließend zum Kaffeklatsch nach hause zu gehen.
Erstellt am 30.09.2008 um 13:49 Uhr von gibfein8
@all
danke für die vielen Antworten.
Meine Frage wurde beantwortet und meine Unsicherheit verschwindet.
Ganz kurz zu uns..............................
Unsere BRV versucht öfter, jemanden in die Pfanne zu hauen.
Sie und noch jemand sind im eigentlichen die Mobbingtäter.
Aus diesem Grunde mag sich die Kollegin nicht an den BR wenden, da sie Angst hat.
Da ich noch nicht so lange im BR bin und unsere Vorsitzende erst einen Nervenzusammenbruch wegen meiner Dreistigkeit erleiden mußte, denke ich das ich jetzt nicht einfach kuschen sollte wie die anderen.
Oh wie sehne ich die nächsten Wahlen herbei ;o))
Gruß
gibfein8
Erstellt am 30.09.2008 um 17:02 Uhr von Lotte
gibfein8,
irgendwie habe ich das blöde Gefühl, dass Du die Kollegin instrumentalisieren könntest...