hallo. in unserem betriebsrat sind 5 mitglieder, (ca. 60 AN in der Firma) jetzt sind der Vorsitzende und ein anderes Mitglied ausgetreten. was passiert jetzt, bzw. wie muß der betriebsrat jetzt vorgehen? Besteht er nur noch aus 3 mitgliedern oder müssen 2 neue rein. auf der liste (vorschlagsliste) steht nur noch ein AN somit würde dieser sicher nachrücken aber ein fünftes mitglied wäre keins da. muß neu gewählt werden oder kann er mit 4 oder sogar nur 3 mitgliedern weiterbestehen?wäre super wenn sich damit jemand auskennt oder weiß wo genau das steht. im Betriebsverfassungsgesetzt erkennt man das nicht so genau.danke schon mal.

wie im gesetz beschrieben braucht man nur 3 mitglieder d.h. auch wenn noch einer auf der liste steht sind es nur noch 3. bei neuwahlen werden dann wieder 5 mitglieder gewählt. von einer sofortigen neuwahl steht da so genau nichts drin. das ist wohl nur wenn es weniger als die 3 sind auch wenn es eigentlich 5 mitlgieder sein sollten. es geht auf den nächts niedrige br-größe zurück. hoffe das ist so richtig.