Erstellt am 27.09.2008 um 22:31 Uhr von Mr Sinister
Am Einfachsten wäre die Abwahl des BRV durch den Betriebsrat. Ansonsten gibt es nur eine Möglichkeit, die steht im §23 BetrVG. So einfach ist das aber nicht! Ihr braucht da schon handfeste Gründe um beim Arbeitsgericht den BR oder BRV absetzen zu lassen.
Erstellt am 27.09.2008 um 23:06 Uhr von Der alte Heini
Chris789
Vielleicht führt der Chef einen Privatkrieg mit dem BR und die ganze Firma leidet gewollt darunter. Als Chef würde ich es so hinstellen und wie man liest trägt es schon Früchte.
Mr Sinister
Hier auf § 23 BetrVG hinweisen, dürfte in diesem Fall überflüssig sein.
Für ein Vorgehen gem. § 23 BetrVG gegen den BR, bedarf es nicht handfeste Gründe
sondern grobe Verletzung von gesetzlichen Pflichten.
Erstellt am 27.09.2008 um 23:15 Uhr von Chris789
Was wären denn "grobe Verletzung von gesetzlichen Pflichten"?
Erstellt am 28.09.2008 um 00:11 Uhr von Der alte Heini
Chris789
Grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten sind u.a.:
Betriebsversammlung nicht gem. den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, siehe § 43 BetrVG.
Parteipolitisch Tätigkeit im Betrieb, die den Betriebsfrieden und/oder den Arbeitsablauf gefährden kann.
Weitergabe von vertraulichen Daten an Dritte.
Verletzung der Geheimhaltungspflicht, siehe § 79 BetrVG.
Ein Aufruf, Und/oder Beteiligung an wilden Streiks.
Schwerwiegende Verstöße gegen die Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Grobe Verunglimpfung des Arbeitgebers.
Vorteilnahme wodurch die Amtsführung des BR beeinflusst wurde.
usw. usw. usw..
Wenn Du googelst findest Du noch diverse Beispiele.
Erstellt am 28.09.2008 um 13:52 Uhr von peanuts
"was können wir als AN dagegen tun?"
Ihr könnt Eurem BR die Meinung sagen und dem BR (BRV) die Gelegenheit geben, seine Sicht der Dinge zu schildern.
Ansonsten habt Ihr im Prinzip nur die Möglichkeit, bei der nächsten Wahl zu reagieren.
Wie oft finden denn Betriebsversammlungen bei Euch statt? Einmal pro Quartal ist Pflicht!
Auf Antrag von mindestens 1/4 Eurer KollegInnen muss der BR ebenfalls eine Betriebsversammlung einberufen und muss den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung setzen.
Erstellt am 28.09.2008 um 15:06 Uhr von Mr Sinister
Der alte Heini
Danke für die Liste handfester Gründe. ;o)
Erstellt am 28.09.2008 um 21:55 Uhr von Chris789
Danke @all.
@ peanuts: wir hatten diese Jahr noch keine Betriebsversammlung.