Laut BV beginnt die Arbeitswoche Montagmorgen und endet Samstagfrüh. Seit Wochen läßt der Chef aber die Nachtschicht Sonntagnacht beginnen. Da ich nun auch Nachtschicht machen soll, habe ich angedeutet, nicht Sonntagnacht zu beginnen. Wenn ich nun nicht zur Sonntagnachtschicht gehe, ist das denn Arbeitsverweigerung?