Erstellt am 24.09.2008 um 20:50 Uhr von DonJohnson
Ok, deine Frage war eindeutig! Hättest du auch die Seminare BRI bis BRIII besucht, wüßtest du die Antwort! Die Seminare werden vom Gremium beschlossen.
Erstellt am 24.09.2008 um 20:54 Uhr von angedor
das ist mir schon klar - aber es kann nicht, dass ich Grundlagen-Seminare abgelehnt bekomme, nur weil mich jemand nicht leiden kann, und die anderen Damen gehen auf Mobbing, Teamcoaching, Rhetorik usw.....
und BR I - III hab ich besucht :-)
Erstellt am 24.09.2008 um 21:05 Uhr von Alexa
Hallo Angedor,
mit welcher Begründung ist denn abgelehnt worden??
Erstellt am 24.09.2008 um 22:56 Uhr von Immie
@Alexa
Seit wann muss man Beschlüsse begründen?
@angedor
Wenn das Gremium so "konsequent" ist, dann bleibt dir ja noch §37 Abs 7 BetrVG
Erstellt am 25.09.2008 um 09:42 Uhr von packer
@ angedor
nächstemal wieder auf die TO und dann haste hoffentlich eine mehrheit...
@ immi
es gibt wohl einen begründungszwang im gremium, der nennt sich fairness ;)
Erstellt am 25.09.2008 um 09:47 Uhr von HF
@Immi,
da liegst du wohl ein bisschen falsch, auch der § 37 Abs. 7 legt einen Beschluss des "gesamten" Gremiums voraus.
Ich persönlich würde da mal sagen, ihr solltet Euch mal zusammen setzen und reden, was wer gegen wen hat.
Du siehst es als Erforderlich an, überzeug deine Gremiumkollg. damit ein ordentlicher Beschluss gefasst wird. Wenn nicht und du willst es unbedingt machen, musste wohl selber in die eigenen Tasche greifen oder gehst vors Arbeitsgericht und läßt den Beschluss überprüfen, sie prüfen ja nur die Notwendigkeit.
Erstellt am 25.09.2008 um 10:04 Uhr von Kölner
@HF
Klassischer Fall von falsch behaupteter Falschaussage!
Der BR beschliesst lediglich über die zeitliche Lage und die Mitteilung an den AG - nicht aber über das 'ob-er/sie-fährt-oder-nicht'.
Im Zweifel hilft DKK oder Fitting zum § 37 Abs. 7 BetrVG...
Erstellt am 25.09.2008 um 10:24 Uhr von peanuts
"Ich war bisher auf AR I - III"
"und BR I - III hab ich besucht"
"aber es kann nicht, dass ich Grundlagen-Seminare abgelehnt bekomme, nur weil mich jemand nicht leiden kann"
Mir fällt es in Anbetracht der von Dir benannten Seminare schwer, Animositäten des Gremiums erkennen zu können ...
Das Seminar "Neue Rechtssprechung am BAG" ist definitiv KEIN Grundlagenseminar sondern kann als "Nice to have" bezeichnet werden!
Erstellt am 26.09.2008 um 10:23 Uhr von packer
@ peanuts
wirfst du wieder mit kleinen nüßchen um dich?
also wenn das BAG sich nicht grundlegend gedreht hat seit '95, dann klingt mir da die sache doch ein wenig anders...
Auch die Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis kann ein i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlicher Schulungsinhalt sein. Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand der ihm zur Verfügung
stehenden Fachzeitschriften verweisen lassen.
BAG 20.12.1995 – 7 ABR 14/95
gruß vom packer
Erstellt am 26.09.2008 um 10:45 Uhr von peanuts
Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du erkennen können, dass ich mich dagegen ausgesprochen habe, dieses Seminar als Grundlagenseminar zu werten. Um ein solches handelt es sich nicht. Du kannst gerne eine gegenteilige Meinung belegen; wünsche viel Spaß bei der Suche.
Erstellt am 26.09.2008 um 10:53 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
oooch....... ich denke da an ein paar Anbieter, die Arbeitsrecht sehr wohl als Grundlagenseminar bezeichnen.....
und damit nach meiner Meinung vollkommen richtig liegen!
Denn in der heutigen Zeit dieses "Ehrenamt" einigermassen richtig auszuführen, bedarf es schon fast eines Jurastudium's!
Und wenn ich lese:
BAG Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
...Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt...
...sind so ziemlich in jedem Betrieb genügend Probleme, die den Besuch eines - oder mehrerer Arbeitsrechtsseminare mehr als rechtfertigten!
Erstellt am 26.09.2008 um 11:00 Uhr von packer
@ peanuts,
ich versteh dich irgendwie nicht, genau das hab ich doch gelesen?... warscheinlich liegt es daran, daß ich grundlagenschulungen anders definiere... ich sehe BR1 2 3 4 5 6 7 und AR1 2 3,5 nicht als abschließend an... und das BAG spricht hier ja auch ausdrücklich die vermittlung erforderlicher kenntnisse in diesen seminaren an...
d.h. aber auch für angedor, daß in zukunft teilnahmen an seminaren die nicht ausdrücklich als grundlagen-/änfängerseminare gekennzeichnet sind nach deiner "nice to have" argumentation unmöglich werden?
Erstellt am 26.09.2008 um 11:57 Uhr von peanuts
Ich habe nicht geschrieben, dass ein BR-Gremium NICHT der Meinung sein darf, dass der Besuch eines solchen Seminars erforderlich ist.
Aber ein Gremium darf auch der Meinung sein, dass der Besuch dieses Seminars NICHT ERFORDERLICH ist, um eine sach- und fachgerechte BR-Arbeit leisten zu können.
"warscheinlich liegt es daran, daß ich grundlagenschulungen anders definiere... ich sehe BR1 2 3 4 5 6 7 und AR1 2 3,5 nicht als abschließend an"
Wie gut, dass das BAG definiert hat, was (erforderliche) Grundlagenschulungen sind!
Da verwundert´s mich nicht, dass das Seminar "Neue Rechtsprechung BAG" von keinem Anbieter als Grundlagenseminar angeboten wird und sich vor allem an TeilnehmerInnen richtet, die über entsprechende Kenntnisse im BetrVG/Arbeitsrecht verfügen.
Erstellt am 28.09.2008 um 14:39 Uhr von angedor
die Diskussion ist ja ganz nett zum lesen, aber echte Tipps was ich tun kann, wären hilfreicher!
Erstellt am 28.09.2008 um 15:55 Uhr von peanuts
Es scheint sich bei dem Besuch dieses Seminars um Deinen persönlichen Wunsch ( "möchte mein Wissen auf dem Laufenden halten" ) zu handeln.
Der § 37 Abs. 6 BetrVG beschreibt aber den kollektiven Schulungsanspruch des BR-Gremiums und Euer Gremium scheint nicht der Meinung zu sein, dass der Besuch dieses Seminar für Eure BR-Arbeit konkret erforderlich ist; Du darfst Euer Gremium gerne vom Gegenteil überzeugen.
Dann wäre nur noch die Beschlussfassung erforderlich, welches BRM dieses Seminar wahr nimmt. Was bzgl. der Auswahl des oder der entsprechenden BRM zu beachten ist, ist in gebräuchlichen Kommentierungen nachzulesen.
Die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung dürften Dir bekannt sein.
Ansonsten bleibt der § 37 Abs.7 BetrVG!
Erstellt am 28.09.2008 um 17:38 Uhr von Lotte
angedor,
grundsätzlich ist es nun mal so, dass für Schulungen nach § 37 (6) BetrVG die Mehrheit des Gremiums erforderlich ist. Das Gremium als Ganzes entscheidet auch darüber, welche Themen zur Zeit hohe, bzw. höchste Priorität haben.
Dein Weg kann also nur über den schon hier erwähnten § 37 (7) BetrVG gehen oder über die Überzeugungsarbeit, die Du gegenüber Deinem Gremium leisten müsstest.